Welpenkauf

Beim Kauf eines Golden Retrievers sollte man unbedingt darauf achten, dass der Hund Papiere hat, die von einem dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden Zuchtverein ausgestellt wurden.
In Deutschland sind das der DRC (Deutscher Retriever Club) und der GRC (Golden Retriever Club).

Bei beiden Verbänden kann man aktuelle Welpenlisten anfordern oder von der Homepage downloaden.

Über die Welpenlisten werden auch gelegntlich ältere Hunde vermittelt.

Hunde aus dem Ausland müssen VDH-anerkannte (FCI) Papiere haben.

·Nur VDH-Papiere bieten Gewähr dafür, dass die in ihnen dokumentierte Abstammung für den Hund auch den Tatsachen entspricht, da die zuchtbuchführende Stelle eine unabhängige Instanz ist.

 

·Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie müssen auch nachweisen, dass sie in der Lage sind, für eine optimale Entwicklung und vor allem Prägung und Sozialisierung der Welpen zu sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern es werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung gestellt. Jeder Zwinger wird vor seiner Zulassung kontrolliert. Der Züchter ist verpflichtet, seinen Welpenkäufern alle verfügbaren Informationen über den Welpen weiterzugeben; er wird sich darüber hinaus weiter selbst verpflichten, “seine” Welpenkäufer während des gesamten Lebens der von ihm gezüchteten Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen.

 

·Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund an Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt und klassifiziert werden. Es kommt häufig vor, dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine vom
Gutachter abweichende Einschätzung abgibt, wodurch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist. Nur begutachtete Ergebnisse sind vergleichbar und damit auch aussagefähig.

 

·Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen müssen Zuchttiere jährlich auf erbliche Augenkrankheiten untersucht werden.

 

·Speziell für die Retrieverzucht gilt: die VDH-Vereine verlangen von ihren Zuchttieren einen Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass nur sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen. Die meisten derjenigen Retriever, mit denen außerhalb des VDHs gezüchtet wird, waren selbst – oder ihre Vorfahren – Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen nicht erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden dennoch gezüchtet wird, ist dies für die Rasse selbstverständlich von Schaden, da die Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften groß ist.
Copyright Sabine Bressler © 2022 All rights reserved